11.03.2004
Herzlichen Glückwunsch: Sachsen sanktioniert illegale Graffiti
Weil der Bund nicht handelt, hat Sachsen nun den heroischen Entschluss gefasst, "illegale Graffiti" zu sanktionieren. Positiv zu vermerken ist, dass Sachsen nicht auch noch legale Graffiti sanktioniert hat, wenn dieses Bundesland schon einmal dabei ist, das "Graffiti-Unwesen", "Verunstaltungen" und "Veränderungen des Erscheinungsbildes" zu bekämpfen. Weil der Strafgesetzgeber sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung den Entschluss gefasst haben, die schlichte Veränderung des Erscheinungsbildes außen vor zu lassen bzw. eine Substanzverletzung zu verlangen, ist in der Tat eine völlig inakzeptable Lücke geschaffen worden, ich schätze mal, nur 99 % der Graffiti und Tags lassen sich hierunter subsumieren. Wir freuen uns also, dass Sachsen nunmehr über einen Ordnungswidrigkeitentatbestand endlich "adäquat" reagieren kann, was auch immer der Begriff der Adäquanz hier zu suchen hat. Einen Vorschlag hätte ich aber noch in diesem Zusammenhang. Sollte auch die Graffitiverordnung den einen oder anderen Sprayer nicht von seinem Tun abhalten lassen - die Vollzugsdefizite sind das eigentliche Problem -, sollte man neben jede Wand, Unterführung, jeden Waggon, ... noch einen Polizisten stellen. Hoffentlich stören diese grünen Farbtupfer dann nicht wieder das äußere Erscheinungsbild. RH, beunruhigt.
Kommentare
19.04.2004, 11:18 Uhr
Ja, herzlichen Gückwunsch
Sehr zu begrüßen, daß Sachsen hier Initiative ergreift. Bleibt zu hoffen, daß andere Bundesländer nachziehen und somit die unakzeptable Meinung des BGH ausgleichen.
12.03.2004, 12:18 Uhr
Warum?
Warum machen die Geschädigten eigentlich nicht einfach ihre Schäden zivilrechtlich geltend? Ach so, hier ist der Schädiger auch nicht zu greifen. Klar, dass dies im Strafverfahren anders sein wird.
11.03.2004, 22:33 Uhr
Vielleicht
Vielleicht hätte man auch mal ins Auge nehmen können, wer denn in aller Regel die Täter dieses so furchtbar sozialschädlichen Verhaltens sind: Kinder und Jugendliche, die davon auch wieder lassen, nicht aber wegen der neuen Polizeiverordnung.