26.11.2005
Fahndung mit Mautdaten
Das Muster ist stets dasselbe: Wenn die Sammlung von Daten zugelassen wird, warnen die Datenschützer davor, diese Daten könnten auch für andere Zwecke verwendet werden. Die Protagonisten sehen darin eine abzulehnende Panikmache, schließlich habe man ja eine strenge Zweckbindung verankert. Und dann wird diese doch aufgrund übergeordneter Interessen gelockert - und die Daten eben anderweitig verwendet. Merke: (1) Wer mit dem Risiko eines Dammbruchs argumentiert, muss darlegen, dass es ein realistisches Risiko gibt. (2) Dieses realistische Risiko kann bei Datensammlungen ohne weiteres Nachdenken vermutet werden.
Kommentare
29.11.2005, 23:17 Uhr von Kurt
nachtigal ick höhr dir trapsen
war ja absehbar das früher oder später die mautkameras auch für die "terroristenabwehr" genutzt werden. sowas wird von seiten der politik zwar vorher immer geleugnet, aber sobald die systeme stehen, werden sie auch auf andere tätigkeitsfelder ausgeweitet.
28.11.2005, 19:51 Uhr von RH
Leviathan
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz SH schreibt: Lasst den Leviathan an der Kette! Strikte Zweckbindung für Mautdaten. http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051128-maut.htm
26.11.2005, 22:34 Uhr von Keiner
Kommentare
Schäuble: Keiner wird was gegen diese Lösung haben; Bundesdatenschützer: Bei gravierenden Straftaten wird man nichts gegen eine solche Lösung einwenden können.