Die Kamera eines Teslas hatte Anfang Juli gefilmt, wie ein Mann das Elektroauto am Freiburger Lorettoberg zerkratzte. Die Staatsanwaltschaft gab nun bekannt, dass sie die Aufnahmen intern verwenden wird.
Der Besitzer des Teslas Markus Fuß sieht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft als ein wichtiges Signal für alle Teslafahrer. Denn die automatische Videofunktion ist bei Datenschutzrechtlern umstritten. Erst letzte Woche verklagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen den Autohersteller Tesla wegen mangelnder Aufklärung beim Datenschutz.
Wächtermodus filmt auch Passanten
Der Videomodus – auch Wächtermodus genannt – gehört zur Ausstattung eines Teslas. Er filmt, wenn das Auto geparkt ist – falls aktiviert – automatisch. Aber eben nicht nur potentielle Straftäter, sondern auch etwa Fußgänger. Der IT-Rechtsanwalt Gero Wilke bezeichnet diese Funktion als problematisch, da sie Passanten ohne Grund filmt. Würden vor dem Auto Warnschilder über Videoaufnahmen informieren, wäre es etwas anderes.
Videoaufnahmen durften nicht ins Internet
Kurz nach der Tat teilte Markus Fuß die Videoaufnahmen des Täters in Facebook-Gruppen. Die Veröffentlichung des abgefilmten Materials sei ohne jeden Zweifel illegal, bestätigt IT-Rechtsanwalt Gero Wilke. Im Ernstfall könnte dem Verbreiter eine Geldstrafe drohen. Laut Freiburger Polizei seien die Aufnahmen kurz darauf wieder aus dem Netz genommen worden.
Videobeweise werden vermutlich verwendet
Im Fall des Teslafahrers hat die Staatsanwaltschaft entschieden, die Videoaufnahmen für die interne Ermittlung zu verwenden. Die Straftat sei nicht schwer genug für eine öffentliche Fahndung, erklärt Rechtsanwalt Gero Wilke. Trotzdem ist das Bild des Täters nun in der Datenbank der Polizei gespeichert und kann vor allem Polizeistreifen im Stadtgebiet Freiburg bei der Identifizierung des Verdächtigen helfen.
Am Ende entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht, welche Videobeweise verwendet werden können und zulässig sind. Datenschutz-Experte Gero Wilke geht davon aus, dass die Freiburger Videoaufnahmen im Strafprozess als Beweise verwendet werden. Auch wenn die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügen.
Die Polizei nimmt Videobeweise gerne entgegen
Videobeweise würden der Polizei des öfteren dabei helfen, Straftaten aufzuklären. Deshalb nehme sie Videobeweise selbstverständlich zunächst dankend entgegen, so ein Polizeisprecher.
Im eigenen Garten darf gefilmt werden
Laut Polizei ist die Wächterfunktion auf dem eigenen Grundstück kein Problem. Für den Fahrzeugbesitzer sei diese Funktion sicherlich von Vorteil, wenn das Fahrzeug auf seinem Privatgrundstück abgestellt ist und er durch die Aufzeichnung eine Straftat dokumentieren kann.
Generell ist es erlaubt, Kameras am eigenen Keller oder im Garten aufzubauen. Gefilmt werden darf aber nur der eigene Privatraum und nicht etwa der Nachbarn oder ein Fußgänger auf dem angrenzenden Weg.