Kommunen - Halle (Saale):Impfaffäre: Halles OB legt juristisches Gutachten vor

Corona
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Halle (dpa/sa) - Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) hat sich im Zusammenhang mit den Vorgängen um seine vorzeitige Corona-Impfung mit einem juristischen Gutachten an die Stadträte gewandt. Der von ihm beauftragte Professor Thomas Rönnau kommt darin zu dem Schluss, dass es bisher keine Anhaltspunkte für ein "strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand sowie der beteiligten Kommunalbeamten und Ärzte" gebe. Rönnau ist Rechtswissenschaftler an der privaten "Bucerius Law School". Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet (Montag). Das Gutachten sendete Wiegand bereits am Samstag an die Stadträte.

Hintergrund des Gutachtens ist die vorzeitige Corona-Impfung Wiegands sowie mehrerer Stadträte und Mitglieder des Katastrophenstabes. Wiegand hatte seine Impfung nicht sofort, sondern erst Wochen später öffentlich gemacht. Laut der von Bund und Land festgelegten Prioritätenliste der Dringlichkeit der Impfberechtigten wäre Wiegand noch nicht an der Reihe gewesen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn. Zudem läuft ein Disziplinarverfahren des Landesverwaltungsamtes und einige Stadträte dringen auf eine zeitweilige Suspendierung des OB.

In dem Gutachten heißt es, der von der Staatsanwaltschaft gegen Wiegand erhobene Vorwurf der veruntreuenden Unterschlagung halte einer näheren rechtlichen Betrachtung nicht stand. Er habe zu keinen Zeitpunkt Gewahrsam an dem in der Stadt verbrauchten Impfstoff gehabt. Somit sei ihm der Impfstoff nicht anvertraut gewesen. Der Vorwurf treffe aufgrund dieser fehlenden Qualifikation nicht zu. Die Frage, worin die Intention des Gutachtens gelegen habe, ließ Wiegand am Montag zunächst unbeantwortet.

Die Stadtratsvorsitzende Katja Müller (Linke) verwies indes auf die Ermittlungen gegen Wiegand. "Ob der OB richtig gehandelt hat, entscheiden Gerichte und nicht ein Professor, der vom OB selbst beauftragt wurde." Wiegand habe nicht begriffen, dass es nicht nur um Rechtsverstöße gehe, sondern auch um seinen "mit Unwahrheiten und Widersprüchen gespickten Umgang mit der ganzen Geschichte".

© dpa-infocom, dpa:210322-99-927469/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: