Nach dem Urteil in der Dieselbetrugsaffäre hat der frühere Audi-Chef Rupert Stadler Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht München II mit, welches das Urteil gegen Stadler und zwei Mitangeklagte vor einer Woche gefällt hatte. Demnach legten auch der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und ein mitangeklagter Ingenieur Revision ein. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits ging wegen des Urteils gegen Hatz in Revision.

Stadler war am 27. Juni zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden. Zuvor hatte er ein Geständnis abgelegt und damit Betrugsvorwürfe eingeräumt. Ihm war vorgeworfen worden, von den Abgasmanipulationen gewusst, jedoch nichts unternommen zu haben, um den Verkauf manipulierter Dieselwagen zu stoppen.

Revision kommt überraschend

Stadlers Anwalt hatte sich am Tag der Urteilsverkündung noch zufrieden geäußert, dass seinem Mandanten damit eine Gefängnisstrafe erspart bleibe – die Revision kommt daher überraschend. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, zwar mit der Begründung in den Fällen von Stadler und dem Ingenieur "sehr zufrieden" zu sein. Für Hatz hingegen hatte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe gefordert.  

Hatz hatte in dem Verfahren die Manipulation der Abgassteuerung bei großen Dieselmotoren gestanden. Er veranlasste mit zwei Ingenieuren die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber auf der Straße nicht mehr. Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe und muss ein Bußgeld von 400.000 Euro zahlen. Der Ingenieur bekam wie Stadler eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldstrafe von 50.000 Euro.

Die Anwälte des Ingenieurs teilten mit, sie hätten Revision "zur Fristwahrung" eingelegt. Prozessbeteiligte wiesen darauf hin, dass hinter der Revision nicht in jedem Fall Unzufriedenheit mit dem Urteil stecken muss. Ein Grund könnten demnach auch die zahlreichen weiteren Prozesse im VW-Abgasskandal sein. Solange das Münchner Urteil nicht rechtskräftig sei, müssten die drei Männer in anderen Prozessen nicht als Zeugen aussagen.

Die Strafkammer hat bis zum 9. April 2024 Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Nach Zustellung des Urteils haben die Verteidiger und Staatsanwaltschaft dann Gelegenheit zur Revisionsbegründung, bevor die Akten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden.