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Klage gegen private Überwachungskameras
Polizeiliche Videokameras bedürfen (noch?) einer Begründung; Private schaffen dagegen Fakten. Sie dienen nicht nur der Wahrung des Hausrechts, sondern überwachen auch den umliegenden öffentlichen Raum. Vor dem Schwalbennest auf der Alaunstraße, aber auch in Berlin vor dem Kaufhaus Dussmann. Dagegen wird jetzt erstmals geklagt. Davon unabhängig bleibt weiterhin die Wirkungsmächtigkeit der Überwachungskameras umstritten. Innenminister und RH tauschten ihre Argumente aus. In der heutigen Ausgabe der Sächsichen Zeitung.