Tipps für die Arbeit mit dem Sachverhalt
Bei der Erfassung des Sachverhalts ist es von großer Hilfe, diesen tatsächlich auch zu bearbeiten. Markierungen, Anmerkungen und Verweise können für eine bessere und vor allem auch schnellere Orientierung in der stressigen Schreibphase extrem hilfreich sein.
Experimentiere beispielsweise mit folgenden Tipps:
- Ziehe Linien, um unterschiedliche Tatkomplexe zu kennzeichnen.
- Entwickle Dein eigenen Markierungssystems: Beteiligte werden etwa umkreist, Daten blau unterstrichen, etc.
- Kennzeichne Argumente, die Du später in der Ausarbeitung verwenden möchtest (auch hier kann ein eigens entwickeltes Abkürzungssystems hilfreich sein: Beschrifte die Argumente auf dem abgedruckten Sachverhalt etwa mit Arg. 1.1. (erste Seite, erstes Argument) oder Arg. 2.3. (zweite Seite, drittes Argument).
- Hake verarbeitete Informationen ab, um sicherzustellen, dass Du den Sachverhalt umfassend ausgeschöpft hast.
- Markiere die jeweiligen Handlungen der verschiedenen Protagonistinnen und Protagonisten in unterschiedlichen Farben.
- Markiere Angaben, die zugleich eine rechtliche Bewertung suggerieren (etwa: „A hatte innerlich schon seinen Frieden damit gefunden, dass B wohl nicht lediglich mit einem blauen Auge davonkommen würde.“ = Vorsatz).
Tipps für die „ideale“ Lösungsskizze:
Zunächst zur Beruhigung: Die „ideale“ Lösungsskizze gibt es so wohl nicht. Trotzdem möchten wir Dir hier einige Tipps und Tricks an die Hand geben, um einer solchen näher zu kommen.
Mache Dir bitte zunächst bewusst, wozu die Lösungsskizze dient:
- Sie gibt einen Überblick über zu prüfende Straftatbestände.
- Sie nimmt grobe Subsumtionen des Sachverhalts vor und arbeitet dabei mit Verweisen auf den Sachverhalt.
- Sie macht zu thematisierende Problemfelder und deren Gewichtung kenntlich.
- Sie macht kenntlich, welcher Ansicht Du bei Streitständen folgen wirst und stellt damit den roten Faden für Deine ausformulierte Lösung dar.
- Sie hilft Dir beim Zeitmanagement.
Wozu die Lösungsskizze nicht dienen soll:
- Es sollen nicht bereits ausführliche Subsumtionen vorgenommen werden, da dies nur doppelte Schreibarbeit bedeutet.
- Die Lösungsskizze ist einzig und allein für Dich da. Nachvollziehbarkeit eines Dritten muss daher eben nicht gewährleistet werden – und das bedeutet auch: Schaffe Dir zwecks Zeiteinsparung dein höchstpersönliches System aus Abkürzungen und Verweisen. Neben Standardabkürzungen wie etwa „obj. Zur.“ (für den Prüfungspunkt der objektiven Zurechnung), können auch Abkürzungen helfen wie „(+)“ (für ein Pro-Argument), „Arg. 1.1.“ (für das erste gekennzeichnete Argument auf Seite 1 des Sachverhalts).
- Streitstände müssen nicht bereits vollständig ausgeführt werden; wichtig ist nur, dass Du Dir Bewusst machst, „wohin“ du abbiegen möchtest.
Hier folgen nun einige Tricks von Jurcoach und Studierenden, mit denen Du experimentieren könntest:
- Mache Schwerpunkte kenntlich und deren Gewichtung (bewährt hat sich hier eine Kennzeichnung mit Sternen: Vergib einen bis zu vier Sterne für das jeweilige Problemfeld, um kenntlich zu machen, wie ausführlich Du jeweils argumentieren möchtest).
- Gib bereits in der Lösungsskizze die exakten Gliederungsebenen an, wie sie später eben auch im Gutachten stehen sollen.
- Hilfreich könnte auch sein, das Konzeptpapier einmal quer zu nehmen für eine bessere Übersicht (Der Überblick über die gesamte Lösungsskizze bedeutet auch, den Überblick zu haben über den Umfang der auszuformulierenden Gedanken und hilft daher beim Zeitmanagement).
- Vermerke die Zeiteinteilung bereits mit auf der Lösungsskizze (etwa: Für die Prüfung von § 223 StGB habe ich Zeit von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr.).
- Erstelle einen Zeitstrahl.
- Hilfreich könnte auch sein, blanko-Papier als Konzeptpapier zu verwenden, um eine bessere Übersicht zu wahren.
- Halte die Lösungsskizze so knapp wie möglich; beschrifte bei einer mehrseitigen Lösungsskizze nur eine Seite des Blattes, um dennoch Übersichtlichkeit zu gewährleisten.
- Verwende einen „Schmierzettel“, um wichtige Denkschritte festzuhalten (z.B. Gedanken zu Konkurrenz-Fragen, die bereits während der Erstellung der Lösungsskizze aufkommen, die aber erst zum Schluss des Gutachtens thematisiert werden).
Tipps zum Gutachtenstil
Vor allem in Anfängerklausuren wird großen Wert auf die korrekte und konsequente Verwendung des Gutachtenstils gelegt – für Examensklausuren gilt daher aber erst recht, dass diesbezüglich keine Schwächen auftreten dürfen.
Der Gutachtenstil ist dabei keine lästige Formalie, sondern vielmehr als ein Hilfsmittel zur strukturierten Lösung eines juristischen Problems zu begreifen. Zumindest das Raster, innerhalb dessen die juristische Problemlösung erfolgen soll, ist also vorgegeben. Du darfst daher beruhigt sein: In einer Jura-Klausur musst Du das Rad nicht neu erfinden!
Gutachtenstil meint grundsätzlich, dass eine Frage aufgeworfen, erörtert und beantwortet wird.
Der Gutachtenstil folgt dem Schema der Subsumtion:
- Satz: Es fragt sich, ob die Vase, die A zerstört hat, eine Sache i.S.v. § 303 StGB ist.
- Satz: Sachen sind körperliche Gegenstände (§ 90 BGB).
- Satz: Die Vase ist ein körperlicher Gegenstand.
- Satz: Also ist die Vase eine Sache.
- Völlig Evidentes kann einfach behauptet werden.
Bsp.: Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe liegen nicht vor.
- Einigermaßen Selbstverständliches wird durch „Antippen“ nachvollzogen, d.h. nicht begründet, aber auch nicht einfach behauptet.
Bsp.: „Indem A dem B (dem Opfer) ein Messer in den Bauch stach (= Tathandlung) und B dadurch (= Kausalität) schwere innere Verletzungen erlitt (= Erfolg), hat A den objektiven Tatbestand der Körperverletzung verwirklicht.“
So merkt der Leser, dass man subsumiert, ohne unnötig zu problematisieren.
- Nur bei wirklichen Schwerpunkten der ausführliche Gutachtenstil:
a) Schwerpunkt anzeigen, z.B. mit „Problematisch ist, ob ...“; „Fraglich ist, ob ...“; „Es ist zu prüfen, ...“; „Zweifelhaft ist hier ...“.
b) Gegebenenfalls Darstellung eines Theorienstreites: z.B. nach diesem Muster:
(1) Falsche These; Argumente
(2) Richtige These; Argumente
(3) Entscheidung mit „aufgespartem“ Argument oder Offenlassen eines Streites, wenn alle Ansichten zum gleichen Ergebnis kommen.
- Es kann sich anbieten, einen „Streit“ nicht nach dem Schema „Eine Ansicht sagt, dass …“, „Nach der anderen Ansicht sieht dies folgendermaßen aus: …“ darzustellen, sondern so zu gestalten, als würde man die Ansichten und Argumente gerade selbst kreieren: „Zum einen könnte man vertreten, dass …“, „Dabei würde allerdings verkannt, dass …“.
- Generell ist ein sog. Streitentscheid erforderlich. Ausnahme: Alle Lösungsmodelle führen zu demselben Ergebnis. In diesem Fall ist ein Offenlassen des Streitstandes geboten.
- Bei der Darstellung eines Theorienstreites wird mit dem Konjunktiv gearbeitet. Erst das richtige Ergebnis kommt im Indikativ, anderenfalls wird der Leser zunächst in eine falsche Richtung gelenkt.
- „Der BGH“ oder die „h.M.“ reichen als Argumente nicht aus.
- Der Stil ist unpersönlich (keine „Ichs“, keine emotionalen Argumente).
- Nie zu Fragen Stellung nehmen, die zur Entscheidung des konkreten Falles nichts beitragen, also keine unnötige Wissensdemonstration, sie ist ein Fehler.
Fragen und Anmerkungen: