10.12.2002


Freiwillige Strafen?!

In Dresden gibt es ein Pilotprojekt für jugendliche Straftäter, das sogar ausgezeichnet wurde. Nach Ertappen des (vermeintlichen) Delinquenten erhält dieser die Möglichkeit, Hilfsangebote wahrzunehmen und "freiwillig" sich mit den Folgen seines Tuns auseinanderzusetzen (Arbeitsstunden, Wiedergutmachung etc.). Der Staatsanwalt kann einstellen oder anrechnen, muss aber nicht. Ein weiterer Schritt zur Auflösung der Justizförmigkeit des Strafverfahrens oder ein richtiger Weg, schnell und angemessen auf Jugendkriminalität zu reagieren? Eine wissenschaftliche Untersuchung gibt es leider dazu noch nicht. Leipzig will trotzdem schon das Projekt übernehmen. Und wir können darüber diskutieren.