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Der Richter ist kein Erzieher
"Das Jugendstrafrecht braucht mehr Verlässlichkeit, mehr Transparenz und hochwertige Hilfsangebote", so Frank Heiner Meyel vom DVJJ in der Frankfurter Rundschau. In seinem Beitrag kritisiert er einerseits die Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Jugendstrafrechts, dessen Ziel es ist, die Höchststrafe auf 15 Jahre zu erhöhen und für Heranwachsende die durchgängige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts durchzusetzen. Gleichzeitig legt er dar, warum der "Erziehungsgedanke" im Jugendstrafrecht nichts zu suchen hat, da Erziehung grundsätzlich dem Strafrecht fremd ist. Stattdessen plädiert er für mehr Rationalität und Menschlichkeit in der Arbeit eines Jugendgerichts. Ein interessanter Beitrag in der derzeitigen Diskussion über die Zukunft des Jugendstrafrechts.