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Bundesweites Vorgehen gegen rechtsextreme Webseiten angemahnt
Die Bezirksregierung Düsseldorf, in Nordrhein-Westfalen als Wächter über die Mediendienste-Anbieter auch für das Internet zuständig, hat ein bundesweit einheitliches Vorgehen gegen rechtsextreme Internetseiten aus dem Ausland angemahnt. Jürgen Büssow, Chef der nordrhein-westfälischen Aufsichtsbehörde, sieht sich in seinen Maßnahmen durch den bisherigen Erfolg im Eilverfahren gegen Internet-Zugangsanbieter bestätigt. Nun könnten die anderen Bundesländer nicht mehr untätig bleiben, sagte Büssow am heutigen Freitag der dpa. Mit dem Fall werde sich voraussichtlich bald die Ministerpräsidenten-Konferenz beschäftigen. Büssow nannte namentlich Hamburg und Hessen als Sitze der größten deutschen Zugangsanbieter AOL und T-Online.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung vorerst bestätigt, mit denen von 76 Zugangsanbietern die sofortige Sperrung von zwei Neonazi-Webseiten aus den USA gefordert wurde. Das Gericht sah keinen Anlass für vorläufigen Rechtsschutz und damit die Aussetzung der Sperrungsverfügungen: "Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Sperrverfügung überwiegt das Interesse der Antragstellerin, vorläufig dieser Anordnung nicht nachkommen zu müssen." Auch wenn die Sperrung durch Internetnutzer umgangen werden könne, sei sie technisch machbar und ein "Schritt in die richtige Richtung".
Eine Entscheidung in der Hauptsache fällte das Oberverwaltungsgericht damit allerdings noch nicht; die Prüfung der Rechtmäßugkeit der Sperrungsverfügungen bleibt dem Klageverfahren vorbehalten. Der Verband der Internetwirschaft (eco) erklärte bereits, man warne davor, "den Beschluss des OVG Münster als politische Bestätigung der umstrittenen Vorgehensweise der Düsseldorfer Bezirksregierung in Bezug auf das Sperren von Inhalten im Internet zu interpretieren." Die Entscheidung sei "kein Freibrief für weitere Sperrungsverfügungen". Die Internetwirtschaft wolle das Verfahren wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung höchstrichterlich entschieden wissen: Der Verband hatte angekündigt, notfalls das Bundesverfassungsgericht in der Sache anzurufen. Bis zu einer solchen höchstrichterlichen Entscheidung können aber zehn Jahre vergehen. Bis dahin kann die Behörde die Sperrung nun unter Androhung von Zwangsgeldern durchsetzen.