11.09.2003


Das BKA und Anonymizer für das Internet

Die TU Dresden hat vor einiger Zeit einen Anonymizer entwickelt, mit dem man - wie der Name schon sagt - anonym durchs Internet surfen kann. So anonym war das Surfen dann bald nicht mehr; das Bundeskriminalamt wollte Zugriff auf die Daten und erwirkte sich diesen Zugang auch. Problematisch lediglich, dass die User nicht informiert wurden, dass zumindest das BKA jetzt die Surfgewohnheiten nachvollziehen konnte. Das Landgericht Frankfurt/Main hat auf Antrag der Betreiber entschieden, dass zunächst nicht protokoliert werden muss. Daraufhin konnte man wieder anonym durchs Netz. Das BKA liess sich aber nicht lumpen und erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss beim AG FfM, mit dem es einen Datensatz herausforderte, den die Betreiber gar nicht verheimlichen wollten. So standen letzten Samstag Beamte vor der Tür von Prof. Härtig von der TU Dresden, der aufgrund des Durchsuchungsbeschlusses den geforderten Datensatz aushändigte. Damit hat das BKA den Aussetzungsbeschluss des Landgerichts umgangen.