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Für den BND ist das Arbeiten im Inland eine gewisse Grauzone
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat bekanntgegeben, in den neunziger Jahren Journalisten aus dem Inland im Inland beschattet zu haben. Dies habe er getan, um eine eigene undichte Stelle enttnarnen zu können. Zur Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs spricht der BND selber von einer "gewissen Grauzone". Opfer dieser nachrichtendienstlichen Maßnahme sind der Publizist Erich Schmidt-Eenboom und der Focus-Redakteur Josef Hufelschulte. Jedenfalls sind das die Namen, die der BND bisher genannt hat. Doch es sollen noch mehr Journalisten betroffen sein. Mit im Schlepptau einer solchen Überwachung sind dann natürlich auch die Familienmitglieder der Betroffenen und weitere mehr. Selbst das zuständige Einwohnermeldeamt von Hufelschulte war insoweit Opfer, als dass dort der BND einen Agenten unter Schaltung einer Legende einschleuste. Dies wurde getan, um an ein Passfoto von Hufelschulte zu gelangen. Interessant ist nun, dass nicht feststeht, ob die Aufsichtsbehörde des BND - also das Bundeskanzleramt - von dieser Aktion unterrichtet worden ist und ob das Bundesinnenminister dem BND überhaupt zu dieser Inlandsaktivität ermächtigt hat. Gem. § 3 BND-G i.V.m. § 8 Abs. 2 BVerfSchG bedarf nämlich der Inlandseinsatz nachrichtendienstlicher Mittel - und dazu zählt die Obersavation - einer Dienstvorschrift, die der Zustimmung des Bundesministers des Innern bedarf. Damit stellt sich zum wiederholten Mal die Frage, wie sich ein Nachrichtendienst eigentlich kontrollieren lässt. Dass es eigentlich auch noch eine parlamentarische Kontrolle dieser Behörden gibt, davon spricht schon niemand mehr. Und was ist eigentlich mit dem Grundrecht von Artikel 5 Gundgesetzt: Ist die Pressefreiheit nur noch ein Papiertiger?