09.12.2005


Fleischskandal und kriminalpolitischer Amoklauf

Mit verdorbenem Fleisch kann man Emotionen schüren - und mal wieder an der Strafrechtsschraube drehen. Es sei ein weiterer Skandal, dass gegen Unternehmen keine Strafen verhängt werden könnten (in der Hektik wird auch schon mal Strafe und Bußgeld verwechselt und vergessen, dass § 30 OWiG Geldbußen gegenüber Unternehmen zulässt). Zudem sei mehr Transparenz zu fordern, d.h.: "Die Namen von Unternehmen, die an solchen Vorgängen beteiligt sind, müssen öffentlich gemacht werden." Wir fordern also zusammenfassend wieder eine Prangerstrafe, zudem das lästige Schuldprinzip über Bord zu werfen und das Strafrecht als ein beliebig einsetzbares funktionales Instrument zu betrachten. Guten Appetit.