11.05.2007


Der neue Kampf gegen terroristische Vereinigungen

Die Durchsuchungen von 40 Objekten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen durch die Bundesanwaltschaft vom 9. Mai 2007 sorgen weiterhin für Aufregung und zu Recht für Kritik. Neben Einwänden gegen ein berichtetes rechtwidriges Vorgehen mehrerer der rund 900 Beamten sind es vor allem zwei grundsätzlichere Beanstandungen, die zu erheben sind. Der Durchsuchungsbeschluss stützt sich auf den Tatverdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a Abs. 2 StGB. Diese Norm und insbesondere der Absatz 2, der in seiner jetzigen Fassung 2003 eingefügt wurde, ist ein Schlag ins Gesicht für jeden rechtsstaatlich, kritisch denkenden Menschen. Die Gründung einer Vereinigung ist danach bereits dann strafbar, wenn sie auf dort genannte zum Teil geringfügige Straftaten gerichtet ist. Interessant ist dabei, dass die Durchführung dieser Taten, dann teilweise nur mit der Hälfte der Strafandrohung belegt ist. Dadurch, dass die zukünftigen Straftaten noch nicht im Detail konkretisiert sein müssen und eine Durchsuchung bei Verdächtigen gem. §§ 102 ff. StPO schon aufgrund von kriminalistischen Vermutungen erfolgen kann, sind willkürlichen Schätzungen, gesteuerten Gefahrenprognosen und Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Zudem wird eine schon seit Jahren bestehende Tendenz erneut offenbar. Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sind wohl in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik nur noch (wenn auch hier bereits stark eingeschränkt) auf dem Papier getrennt. Bereits das Ausmaß der Untersuchung lässt erahnen, dass es nicht lediglich um Beweissicherung in Bezug auf etwaige terroristische Vereinigungen geht, sondern zumindest auch darum Strukturen politischer Gruppierungen aufzudecken und zu zerschlagen. Inwiefern auch politisches Kalkül dahinter steht nicht nur Straftaten im Zusammenhang mit dem G8 Gipfel zu verhindern, sondern auch sonstigen Protest zu schwächen, kann nur vermutet werden.

Herr Schäuble muss jetzt mit den neu gewonnenen Erkenntnissen nur noch gut zwei Wochen warten bis er seine Drohung vom 14tätigen Unterbindungsgewahrsam unter Mithilfe der zuständigen Landesinnenminister wahr machen kann.


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