02.12.2011


G 8-Gipfel von Heiligendamm: Was lange währt ...

ist aufgrund einer Entscheidung des Euopäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eben dann rechtswidrig, wenn der polizeiliche Präventivgewahrsam im Ergebnis lediglich als Abschreckungsmethode gegen politische Proteste interpretiert werden kann. Im hier zu entscheidenden Fall war die Prognose für die angebliche Gefährlichkeit maßgeblich auf ein Transparent mit der Aufschrift "Freedom for all prisoners" gegründet worden.

Wenn hierin die konkrete und zu unterbindende Aufforderung zu einer Straftat gesehen wird und man nicht auf die Idee kommt, dass dieses Transparent auch eine Protestäußerung gegen die politischen Verhältnisse sein kann, lässt dies in erschreckender Weise tief blicken. Entweder sind die staatlichen Akteure realitätsblind oder aber sie glauben selbst nicht an ihre Pseudoargumentation, wollten und wollen aber eben in solchen Situationen missliebige Personen für erhebliche Zeiträume außer Gefecht setzen.

Die deutschen Gerichte sind auf diese Idee leider 7 x (!) nicht gekommen, jetzt gibt es wieder einmal - wie im Falle der Sicherungsverwahrung - Nachhilfe aus Straßburg.