Der Artikel
(K)ein Weg zurück
Artensterben, austrocknende Moore, degradierte Böden, kollabierende Insektenpopulationen, zunehmende Extremwetterereignisse und die fortschreitende Zerstörung ökologischer Lebensräume: Weltweit befinden sich biologische Systeme in einem Prozess tiefgreifender Destabilisierung. Natürliche Regenerationsprozesse geraten zunehmend unter Druck.
Auch innerhalb Europas zeichnet sich ein vergleichbares Bild ab. Ein erheblicher Teil natürlicher Lebensräume weist gegenwärtig einen dramatischen Erhaltungszustand auf. Ökologische Systeme werden nicht lediglich verändert, sondern gezielt an menschliche Nutzungsinteressen angepasst und für wirtschaftliche, infrastrukturelle und produktive Zwecke genutzt. Die fortschreitende Degradation natürlicher Systeme berührt damit zunehmend nicht allein ökologische Zusammenhänge, sondern die materiellen Voraussetzungen gesellschaftlicher Existenz als solche.
https://strafrecht-online.org/eu-umweltagentur
Angesichts dieser Entwicklung ist der bloße Schutz bestehender Naturräume nicht mehr ausreichend. Wo Lebensräume und ökologische Prozesse bereits zerstört wurden, gewinnt ihre aktive Wiederherstellung an Bedeutung. Sie stellt einen Schritt dar, der für Biodiversität, Klima und die langfristige Stabilität natürlicher Systeme von zentraler Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Europäische Union 2024 die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur („Nature Restoration Law“). Diese soll den Verlust biologischer Vielfalt aufhalten, die Widerstandsfähigkeit natürlicher Systeme gegenüber klimatischen und anderen Belastungen stärken und ökologische Funktionen wiederherstellen, die für Klima- und Artenschutz gleichermaßen relevant sind. Sie sieht Maßnahmen wie die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Fließgewässern oder die Stabilisierung degradierter Lebensräume vor. Bis 2030 sollen Wiederherstellungsmaßnahmen mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme der Europäischen Union erfassen.
https://strafrecht-online.org/eur-lex-wiederherstellung
Die konkrete Umsetzung erfolgt über nationale Wiederherstellungspläne, die durch die Mitgliedstaaten erarbeitet werden müssen und darlegen sollen, mit welchen Maßnahmen die europäischen Vorgaben erreicht werden können. Unter Federführung des Bundesumweltministeriums ist gegenwärtig auch in Deutschland ein solcher Plan in Arbeit. Er befindet sich derzeit in einer öffentlichen Beteiligungsphase und kann online kommentiert werden.
https://strafrecht-online.org/bmukn-beteiligung
Mit der nationalen Umsetzung verlagert sich der Fokus folgerichtig von allgemeinen Zielsetzungen auf konkrete Maßnahmen. Gerade an diesem Übergang zwischen europäischem Anspruch und praktischer Ausgestaltung werden bestehende Konfliktlinien sichtbar.
Besonders deutlich zeigt sich dies etwa im Bereich der Moorwiedervernässung. Die ökologische Bedeutung von Mooren ist seit Langem bekannt. Intakte Moore zählen zu den bedeutendsten terrestrischen Kohlenstoffspeichern und erfüllen zugleich zentrale Funktionen für Wasserhaushalte, Biodiversität und Klimaregulation. Entwässerte Moorböden verursachen demgegenüber erhebliche Treibhausgasemissionen, obwohl sie nur einen vergleichsweise kleinen Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen ausmachen. Die Wiedervernässung degradierter Moorlandschaften ist daher sowohl aus klima- als auch aus biodiversitätspolitischer Perspektive eine der wirksamsten verfügbaren Wiederherstellungsmaßnahmen.
https://strafrecht-online.org/bmukn-moore
Vor diesem Hintergrund erscheint die bisherige Ausgestaltung bemerkenswert zurückhaltend. So soll die Wiedervernässung primär über Anreizsysteme und eine freiwillige Beteiligung von Landwirt:innen und Flächeneigentümer:innen erfolgen. Die dahintersteckende Idee: Freiwillige Beteiligungsmodelle versprechen politische Akzeptanz, sollen Nutzungskonflikte entschärfen und Widerstände begrenzen.
Gleichzeitig drängt sich jedoch die Frage auf: Weshalb wird ausgerechnet in einer Situation tiefgreifender ökologischer Destabilisierung erneut auf jene Steuerungslogik gesetzt, deren Grenzen sich bereits über Jahrzehnte hinweg gezeigt haben?
Bedürfte es nicht vielmehr grundlegender Strukturreformen wie die Renaturierung von Fließgewässern, die Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen oder den Verzicht auf weitere Flussabbau- und Infrastrukturmaßnahmen, bei denen konsensorientierte Modelle an ihre Grenzen stoßen werden?
Der Schutz artenreicher Landschaften berührt Formen landwirtschaftlicher Nutzung, Flächenverteilung und Produktionsweisen und kann etwa mit einer Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und Düngemitteln und einer stärkeren Förderung weniger intensiver und biodiversitätsfreundlicher Bewirtschaftungsformen bei gleichzeitigem Verbot besonders destruktiver Nutzungsweisen verbunden sein. Die Wiedervernässung von Mooren wiederum macht eine teilweise Rücknahme intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und eine langfristige Veränderung bestehender Flächennutzungen erforderlich. Ökologische Systeme lassen sich eben nicht beliebig nach Maßstäben von Effizienz, Ertrag und fortwährender Verfügbarkeit organisieren, ohne die Grenzen ihrer Existenz weiter zu überschreiten.
Diese Grenzen freiwilligen Anpassungsprozessen überantworten zu wollen, erscheint halbherzig und konfliktscheu, ökologisch unbefriedigende Ergebnisse werden die Folge sein. Ohne eine gerade umgekehrt notwendig konfliktreiche Neuverhandlung konkurrierender Nutzungsansprüche und eine kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Prioritäten wird es nicht gehen. So werden die von den bestehenden Nutzungs- und Produktionsverhältnissen Profitierenden trotz aller finanziellen Lockmittelangebote eben nicht auf diese Rahmenbedingungen freiwillig verzichten.
Und so bleibt am Ende die teils belächelte, teils aber auch skandalisierte Forderung nach einem „System Change“ auch auf diesem Gebiet der Elefant im Raum. Das Problem ist mit Händen zu greifen, thematisieren möchte man es aber aus Opportunitätsgründen nicht. Denn ein derartiger „System Change“ ginge mit einem Verzicht auf Profit und Einschränkungen der Wettbewerbsfähigkeit einher. Die unmittelbare Profiteurin wäre die am Boden liegende Natur, letztlich aber eben auch die Menschheit. Wäre das kein lohnenswerter Ansatz?
Fragen und Anmerkungen: