17.06.2026


Den Staat fesseln, bis die rechten Populisten übernehmen

So überschreibt Boris Palmer seine auf Facebook lancierte Antwort auf ein Interview von RH im Schwäbischen Tagblatt, in dem dieser sich kritisch zur auch in Tübingen geplanten Videoüberwachung im öffentlichen Raum geäußert hatte.

https://strafrecht-online.org/tagblatt-interview

https://strafrecht-online.org/fb-palmer-fesseln

348 Kommentare bestätigen Boris Palmer eindrucksvoll als Meister der Social-Media-Demagogie. Denn ganz überwiegend zeigen sich seine Jünger begeistert, wie es ihr OB dem lebensfremden Spinner aus dem Elfenbeinturm gezeigt habe, der sogar noch aus Steuermitteln alimentiert werde und den Datenschutz als Schutzpatron der Clans, der Mafia und der Schläger hochhalte. Wer so aussehe, brauche sich nun wirklich keine Sorge vor Übergriffen zu machen.

Ganz vereinzelte kritische und differenzierte Stim­men gehen im Strudel der Lobpreisungen für ihren Macher und Heilsbringer fast unter. Diese treffen auch durchaus den Punkt, wenn sie die Überschrift Palmers in dem Sinne interpretieren, er wolle die Kameras offensichtlich deshalb installieren, um den Faschisten das Wasser abzugraben. Sein Weg sei aber nur so zu charakterisieren: „Den Staat delegitimieren, bis die Faschisten über­nehmen.“

Denn tatsächlich macht Boris Palmer in einem wilden Potpourri von allein aus seiner unerschöpflichen Weisheit geschöpften Assoziationen und Unterstellungen nichts anderes und wird damit zu dem Populisten, den er doch vorgeblich zu verhindern sucht.

Dass eine Zähmung rechtspopulistischer oder rechtsextremer Parteien durch Kooperation oder Appeasement noch nie gelungen ist, hat erst jüngst wieder eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung eindrucksvoll bestätigt. Zudem wäre eine solche Haltung ein Armutszeugnis im Sinne eines fehlenden rechtsstaatlichen Rückgrats.

https://strafrecht-online.org/kas-appeasement

Zweitens wischt Palmer fehlende empirische Evidenz hinsichtlich der mit der Videoüberwachung assoziierten Zwecke – Abschreckung, Stärkung des Sicherheitsempfindens und Aufklärung – oh­ne jeden Skrupel mit dem Verweis auf „konkrete Erfahrungen der Menschen vor Ort“ beiseite. Genau das ist die von RH kritisierte „anekdotisch inspirierte Empirie nach Hausmacher Art“.

Und schließlich lassen ihn die wohlbegründeten Fesseln der polizeilichen Ermächtigungsgrundlagen in Gestalt einer überproportionalen Kriminalitätslage ebenso kalt wie der Hinweis darauf, das auch auf sein Betreiben hin geänderte Landesdatenschutzgesetz sei für den propagierten Zweck der Kriminalitätsprävention schlicht nicht einschlägig. OB Palmer: „Zwei Drittel der Tübinger sagen, wir wollen Videoschutz am Bahnhof. Dann darf sich die Politik dem nicht verweigern.“ Und wir ergänzen: „… und muss dann eben das Gesetz zurückstehen“.

Wenn man eine den Rechtsstaat zersetzende populistische Politik charakterisieren wollte, dürften diese Bausteine der Scheinargumentation von Boris Palmer nicht fehlen.

Dass sein empörtes Verwahren gegenüber dem zurückhaltend geäußerten Risiko, bei der Polizei könnten Labelingprozesse gegenüber den „üblichen Verdächtigen“ am Werke sein, aus seinem Munde nicht gerade überzeugend daherkommt, muss er sich selbst zuschreiben. Wir gestehen Palmer auch gerne zu, sich um das Stadtbild nach seiner Façon kümmern zu wollen, mag diese auch nicht unsere sein, nur eben nicht über das grundrechtsinvasive Instrument der Videoüberwachung oder beispielsweise Kopfgeldprämien auf Sprayer.

Dies alles trug RH auf Einladung von Jörg Kinzig am Montag ebenso an der Tübinger Universität vor wie die empirisch validierten Risiken der Videoüberwachung und seinen Argwohn, was die Protagonisten der Videoüberwachung tatsächlich motiviere. Das Publikum wirkte interessiert und fragte bei Zweifeln nach. Boris Palmer war nicht unter ihnen. Denn sein Post bei Facebook hatte ja anders als die Videoüberwachung seinen Zweck bereits erreicht, und ein Boris Palmer hat noch nie eine Nachfrage nötig gehabt.

https://strafrecht-online.org/kkak-tuebingen


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