Der Artikel
Gib mir ein P
„Der politisch-publizistische Verstärkerkreislauf ist eine Wortschöpfung des Kriminologen Sebastian Scheerer aus den 70er Jahren (KrimJ 10 [1978], 223 ff.). Er handelt vom wechselseitigen Aufschaukeln effektheischender Presseartikel und politischer Forderungen. Allein dieser Umstand hat uns animiert, ein drittes P hinzuzufügen, das für den populistischen Charakter stehen soll. Hoppe und Neubacher wiederum sprechen sich für eine Erweiterung des politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufs um die Justiz und die Öffentlichkeit aus (Hoppe/Neubacher MschrKrim 105 [2022], 238, 245). Da kein P dabei ist, lassen wir diesen Aspekt erst einmal aus ästhetischen Gründen unberücksichtigt und konzentrieren uns auf die ersten drei P.“
So steht es in unserem September-NL aus dem Jahre 2024, und hierzu stehen wir nach wie vor. Offengestanden haben uns die Inertia- bzw. Trägheitseffekte ohnehin mit voller Wucht ergriffen und halten wir daher an jeder noch so unbedachten Äußerung fest.
Um das von uns gleichfalls nicht besonders geschätzte Public-Private-Partnership zu toppen, möchten wir gerne nur noch ein viertes P in die Debatte werfen, nämlich die Polizei.
Ganz so begeistert wie in der Sesamstraße sind wir von diesen vielen Ps allerdings nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=bY9RzSVE3Sk
Erst jüngst wieder haben wir am Beispiel der Schließung des Görlitzer Parks und seiner nunmehr durch das VG Berlin vorerst verfügten erneuten Öffnung ablesen können, welche Wirkung dieser Verstärkerkreislauf hat oder zumindest haben soll:
So entnehmen wir der Pressemitteilung des VG Berlin das Folgende: „Es spreche […] vieles dafür, dass aktuell ein Eintritt des Senats auf die weit über die Stadtgrenzen Berlins reichende öffentliche Diskussion und mediale Berichterstattung über die Kriminalitätsproblematik im und um den Görlitzer Park gestützt werden könnte.“
https://strafrecht-online.org/vg-berlin-goerli
Das klingt auf den ersten Blick ein wenig kryptisch und übersetzen wir daher für Sie wie folgt: Werde seitens der Polizei und der Presse auf populistische Art und Weise hinreichend Alarm gemacht, dass es sich beim Görlitzer Park um einen solchen des Schreckens handele, vor dem sich die Welt grause, dann dürfe sich auch der Senat um ihn aus dringenden Gesamtinteressen kümmern, und nicht der Bezirk. Genau genommen handelt es sich damit nicht nur um einen Verstärker-, sondern sogar um einen Ermöglichungskreislauf. Es soll also Chefsache sein, Kai Wegner hat mal wieder Aufschlag (zu seinem Tennismatch im dunklen Berlin vgl. https://strafrecht-online.org/nl-2026-01-30 [I.]).
So sieht es jedenfalls der Senat von Berlin unter Bezugnahme auf das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz von Berlin und hat lediglich vergessen, neben K.I.Z (hierzu unten V.) noch Ernst Reuter ins Spiel zu bringen: „Schaut auf diese Stadt!“ Dieses Zitat passt zwar nicht recht, ist aber in einem populistischen Verstärkerkreislauf eh egal.
Das verschafft dem politischen Entscheidungsträger natürlich einen dynamischen Gestaltungsspielraum. Sofern das „Ansehen“ der Stadt und die mediale Berichterstattung ein „dringendes Gesamtinteresse“ zu begründen vermögen, kann man doch einfach mal ein wenig nachhelfen und die stets um Schlagzeilen bemühte Journaille auf ein paar vorgebliche Missstände hinweisen, die die Stadt an den Rand des Zusammenbruchs brächten.
Die optimale Verstärkung wäre dann lediglich noch diejenige, dass der Senat von Berlin aus Gründen des Ansehens ohne weitere Voraussetzungen die Schließung des Parks verfügen könnte. Von seiner Attitüde her meint er bereits diese letzte Ausbaustufe erreicht zu haben, ganz so weit sind wir allerdings noch nicht. Und so werden sich noch weitere Gerichte mit der Frage zu befassen haben, was von den Konstruktionsversuchen eines kriminalitätsbelasteten Ortes so zu halten ist.
Fragen und Anmerkungen: