Vortragsreihe TACHELES

„Die elektronische Gesundheitskarte – nur Versichertenausweis oder Schlüssel zum elektronischen Gesundheitsmanagement? Sind wir auf dem Wege zum gläsernen Patienten?“

Referent

Prof. Dr. Oliver Kalthoff

Veranstaltungsbeschreibung

5. Juni 2012, 20 Uhr, Kollegiengebäude I – Raum 1098

Wer hat nicht Angst vor der Ökonomisierung ganzer Lebensbereiche und vor der systematischen Vernetzung und dem Missbrauch von persönlichen Daten? So viele Menschen sind es leider nicht, wie man an dem Umgang mit Facebook, Smartphones oder Payback-Karten erkennen kann. Auch die neue Gesundheitskarte ist eine Kandidatin für Datenge- und -missbrauch und den Versuch ein effizientes, vielleicht nicht immer an den Interessen von Patienten und Ärzten orientiertes Gesundheitsmanagement aufzubauen. Diese Karte sollte bereits seit mehreren Jahren eingeführt sein, ihre Einführung hat sich aber mehrmals verschoben. Zurzeit sind die Krankenkassen dabei Fotos von ihren Versicherten einzufordern. Höchste Zeit mal wieder etwas genauer hinzuschauen, was mit dieser Karte eigentlich passieren kann.

Hierum ging es in unserer letzten Tachelesveranstaltung vom Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht und der Humanistischen Union. Ca. 45 Zuhörerinnen und Zuhörer kamen zu dem sehr detaillierten und technischen Vortrag. Herr Professor Oliver Kalthoff von der Universität Heidelberg und der Hochschule Heilbronn wies zunächst darauf hin, dass das Thema sehr emotional besetzt sei. Viele Menschen hätten ein Gefühl von Uninformiertheit und Fremdbestimmtheit in dieser Frage. Man wisse nicht, welche Daten wo gespeichert würden und wer an diese Daten herankommen könne.

Die Bedenken bzgl. der Sicherheit der Daten auf der Gesundheitskarte wurden dann auch experimentell eindrucksvoll und auch für Informatiker fachgerecht aufgezeigt. Mit Hilfe eines handelsüblichen Auslesegerätes zeigte Herr Kalthoff, wie einfach Daten aus der Gesundheitskarte extrahiert werden können. Dabei ging es nicht nur um die Stammdaten wie Name und Geburtsdatum. Mit wenigen Operationen war es grundsätzlich auch möglich Rezepte auszulesen. Obwohl eigentlich jede Ausleseoperation auf der Karte protokolliert werden sollte, passierte dies nicht. Die Daten können somit auch heimlich erlangt werden, ohne dass der Inhaber der Karte oder ein Arzt hiervon erfahren kann. Auch wies Kalthoff darauf hin, dass die Daten nicht alle auf der Karte gespeichert werden können, sondern auf externen Servern abgelegt werden müssen. Insofern ist die Sicherheit der Karte selbst, auf die sich die Diskussion im Moment konzentriert, nur ein Teil der relevanten Debatte um den möglichen Missbrauch.

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion wurde der Fokus dann von den Möglichkeiten des Missbrauchs auf die Möglichkeiten und die Gefahren des Gebrauchs der Karte gelenkt. Die Krankenkassen könnten so beispielsweise einfacher an Daten gelangen, die sie interessieren, die aber aus guten Gründen nicht für sie bestimmt sind. Hier geht es etwa um auf der Karte gespeicherte Therapieempfehlungen. Auch die Vernetzung der Daten zur Kontrolle der Effizienz von Ärzten machte vielen der Gäste Sorgen.