Was der Staat mit der Videoüberwachung vorhat und die Kriminologie dazu sagt

Veranstaltungsbeschreibung

Die Videoüberwachung hat eine lange und unheilvolle Geschichte. Dies ändert aber nichts daran, dass sie nach wie vor als ein machtvolles Instrument im öffentlichen Raum angesehen wird, um die Kriminalität zu verhindern, das Sicherheitsgefühl zu stärken und die Aufklärung von Straftaten zu forcieren. Diese propagierten Ziele sind das eine, die über eine empirisch valide Evaluation nachgewiesenen fehlenden Effekte das andere. Der Staat schert sich nicht groß darum, er weiß auch die Gesellschaft hinter sich, die dem Eingriff in ihre Grundrechte weitgehend teilnahmslos gegenübersteht. Und so geht es weiter, immer weiter: Im aktuellen Koalitionsvertrag etwa sind Pläne verankert, die KI-gestützte intelligente Videoüberwachung voranzutreiben.

Roland Hefendehl hat sich mit diesem Überwachungsinstrument seit seiner Zeit an der TU Dresden Anfang der 2000er Jahre beschäftigt. In seinem Vortrag wird er nicht nur auf die kriminologischen Erkenntnisse zur Videoüberwachung eingehen. Seiner Ansicht nach fehlt es bereits regelmäßig an den Voraussetzungen eines kriminalitätsbelasteten Orts, der aber nach dem Polizeigesetz notwendig wäre, um die Videoüberwachung zu etablieren. Auch das kürzlich reformierte Landesdatenschutzgesetz vermag insoweit keine Ermächtigungsgrundlage beizusteuern.

Erschwerend kommen gesellschaftlich beunruhigende negative Effekte der Videoüberwachung hinzu, die von anlasslosen erheblichen Grundrechtseingriffen über sog. Chilling Effects bis hin zu einem Fokus auf die „üblichen Verdächtigen“ reichen. Die Suche nach den Ursachen von Delinquenz gerät bei einer derartigen Maßnahme der situativen Prävention eh unter die Räder.

Aber vielleicht lassen diese frustrierenden Erkenntnisse die Protagonisten der Videoüberwachung auch deshalb kalt, weil sie über dieses Instrument machtvoll Stadtpolitik betreiben und das Elend vertreiben wollen.

Roland Hefendehl wird einer solchen Agenda sein Bild einer Stadt der Kommunikation, manchmal auch der Kontroverse entgegensetzen. Sie strebt nicht nach einer Homogenität, die nur zulasten der Schwachen ginge. Die durch einen Verzicht auf die Videoüberwachung frei werdenden Mittel möchte er lieber in die Sozialarbeit investieren.

Im Anschluss an dieses Referat wollen wir gemeinsam über Thesen und Thematik diskutieren.

Dienstag, 09.06.2026, 20:00 Uhr, Hörsaal 1098 (KG I, Uni Freiburg)