Die Projekte am LSH

Der LSH sieht einen ersten Schwerpunkt in der engagierten Lehre, bei der wir auf Kommunikation & Interaktion setzen. Der Bedeutung entsprechend haben wir hierfür die eigene Seite Jurcoach eingerichtet.

Wir wollen aber nicht lediglich über Jurcoach und strafrecht-online die Lehre vorantreiben, sondern auch aus der Perspektive der Lehr-Lernforschung einen Blick auf die Bedingungen digitaler Lehre werfen. Hierbei sind wir für drei Jahre durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt worden.

Auch die ZIS hat sich in diese Projekte in dem Sinne eingefügt, als man unkompliziert auf digitalem Wege an wissenschaftlichen Diskussionen teilhaben kann: kein Abo, keine Zugangsbeschränkungen, einfach lesen bzw. recherchieren. RH war von Beginn an an diesem Projekt als Mitherausgeber beteiligt, musste dann aber leider die Reißleine ziehen.

In der Forschung ist der LSH darauf bedacht, die beiden Komponenten der Institutsbezeichnung, "Kriminologie" und "Wirtschaftsstrafrecht", mit Leben zu füllen. Für uns ist die Kriminologie dabei eher weniger die Suche nach den Ursachen ubiquitärer Delinquenz als vielmehr die Analyse des selektiven Einsatzes des Strafrechts im Sinne staatlicher Herrschaftsausübung. Auf der Eventseite, bei den News oder im Newsletter finden sich fortwährend weitere Ausprägungen dieses LSH-Interesses.

Dem Wirtschaftsstraftrecht widmet sich der LSH aber auch von seiner dogmatischen Seite, etwa in Gestalt der Kommentierung des Betrugstatbetandes (Münchener Kommentar) oder der Strafvorschriften des Aktienstrafrechts (Spindler/Stilz und nunmehr beck-online.Großkommentar AktG). Hier sind wir insbesondere darauf bedacht, über eine schonungslose Analyse der jeweils geschützten Rechtsgüter sowie der Deliktsstruktur Fehlentwicklungen auch im Sinne eines hypertrophen Strafrechts aufzudecken.

Roland Hefendehl ist gemeinsam mit Bernd Schünemann und Thomas Rönnau Mitherausgeber der Studien zum Wirtschaftsstrafrecht - Neue Folge. Alle drei Herausgeber arbeiten intensiv und ingesamt in all seinen Facetten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Sie würden sich über viele interessante Arbeiten freuen, die sie in kürzester Zeit analysieren und ggf. einige Hinweise zur Veröffentlichung geben werden. So geht keine Zeit bei der Publikation verloren und die Autorinnen und Autoren können sicher sein, dass ihre Arbeit schnell rezipiert werden wird und ihnen nichts Entscheidendes entgangen ist.