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Umfrage zur Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung
Wir fragten Sie, ob Sie in der Möglichkeit, über eine Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen, einen Fremdkörper im Strafrecht oder ein sinnvolles Institut sehen, (auch) um das Geld zu erlangen, das dem Staat ansonsten vermutlich endgültig verloren gegangen wäre.
Ein Drittel votierte für die erste Möglichkeit, ein Drittel für die zweite, und ein Drittel interessierte das alles nicht so recht, weil es eh keine Steuern zahlt.
Was wiegt also mehr? Die Optimierung der Durchsetzung des Steueranspruchs oder der Grundsatz, dass nachträgliche Schadenswiedergutmachungen keinen Einfluss auf den Tatbestand zu nehmen vermögen? Aber woher soll dieser letzte Grundsatz denn herrühren? Kennen wir nicht auch das Institut der tätigen Reue?
Der Grundsatz folgt daraus, dass das Strafrecht nicht rechnen darf. Das Strafrecht hat sich allein elementarer Rechtsgüterverletzungen anzunehmen - und in engen Grenzen auch deren Gefährdungen. Werden diese Beeinträchtigungen im Nachhinein wieder gefixt, so ist das schön. Wenn dann aber das Strafrecht überflüssig werden sollte, sei die Frage aufgeworfen, ob es dann nicht schon davor überflüssig war. Entweder weil das Rechtsgut nicht präzise beschrieben war oder die Angriffswege vage blieben.
Aber was meinen Sie? Entweder zu dieser Frage - oder aber zur nächsten.