09.11.2003


Scalping strafbar?

Gegen den Journalisten Prior war die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen eines stafbaren Insidergeschäfts nach dem Wertpapierhandelsgesetz noch abgelehnt worden. Er hatte Aktien in einer seiner Sendungen empfohlen, die er "zufälligerweise" zuvor selbst erworben hatte. Der Kurs dieser Aktien war nach der Sendung gestiegen, Prior hatte seine Aktien schnell verkauft. Der BGH ist nunmehr im Fall des Börsenjournalisten Sascha Opel erheblich weitergegangen und setzt seine in meinen Augen höchst problematische Indizienjudikatur fort, die vordergründig Nachweisprobleme beseitigt, im Ergebnis aber auf eine Auflösung schwer nachweisbarer Tatbestandsmerkmale hinausläuft.