20.02.2003


In welchem Staat leben wir?

Ich meine jetzt ausnahmsweise nicht den Freistaat, für den diese Frage in gleicher Weise berechtigt ist, sondern denjenigen, in dem in bestimmten Ausnahmefällen die Androhung von Folter gerechtfertigt sein soll. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes sah dies zumindest gestern abend so, heute morgen war er dann weit vorsichtiger (Einzelfall; er könne den Fall nicht beurteilen, ...; aber gestern abend schon, oder?). Eine Katastrophe für den Rechtsstaat.