12.03.2003


Telefonüberwachung von Journalisten rechtens

Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, ist das Abhören von Handys von Journalisten rechtens. Voraussetzung: Der oder die JournalistIn hat Kontakt zu dem Verdächtigten und es handelt sich um den Vorwurf einer schweren Straftat.