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Thüringen: Lieber nicht mehr telefonieren!
Es gibt Erfolge zu vermelden in dem Ziel unserer Volksvertreter, uns, die hier Lebenden, besser kontrollieren zu können! Über die verfassungsmäßigkeit des sog. "Großen Lauschangriffs" im Rahmen des Strafverfahrens ist noch nicht entschieden, da wird in den Ländern zum präventiven Belauschen im ganz großen Rahmen ausgeholt. Ziel ist die Verhinderung von Straftaten und - das muss ja jetzt kommen - Terroranschlägen. Dies geht natürlich nur präventiv: Denn beim Abhören könnte sich der Verdacht auf eine erhebliche Straftat ergeben, also bloß nicht erst auf den Verdacht warten. Hört der Staat also keine Verdächtigen ab, sondern quasi Vorverdächtige - man kann auch sagen Nicht-Verdächtige - ergibt es natürlich auch Sinn, deren Vertrauenpersonen gleich mit abzuhören, also auch die Gespräche, die ein Vorverdächtiger mit einem Rechtsanwalt, Geistlichen oder Journalisten führt. So fortschrittlich ist das repressive Abhören nicht, denn die lästige StPO kennt ja noch so etwas wie Zeugnisverweigerungsrechte.
Was lässt sich festhalten: Tretet heraus aus der Masse der Unverdächtigen, verhaltet Euch verdächtig, denn dann genießt ihr mehr freiheitlichen Schutz - dank Strafverfahrensrecht. Telefoniert nicht in Thüringen, denn da läuft das "Pilotprojekt" bereits. Hört nicht auf Experten - sonst werdet ihr wahnsinnig - denn diese widersprechen Euren Volkvertretern, als dass sie sagen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen aus. Macht Euch wegen den Studien von MPI und Gusy (Bielefeld) über den mangelhaften Richtervorbehalt (bei Telefonüberwachungen nach StPO) keine ernsthaften Sorgen, denn dieser Vorbehalt soll und wird nach Möglichkeit im polizeilich-präventiven Bereich eh umgangen werden. Und vergesst all das, was ihr mal über den in Art. 10 GG verbürgten Fernmeldegeheimnis gehört habt. Es ist nicht die Realität. Ach ja, und probiert mal das Vorhaben der Länder mit der Gesetzgebungskompetenz des Grundgesetzes zu vereinbarten, blickt dazu in Art. 73 Nr. 7 GG. Wem eine plausible Lösung eingefallen ist, der leite diese gleich an nach Thüringen oder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern weiter. In diesen Ländern liegen nämlich die geschilderten Pläne derzeit aktuell auf den Tischen.
Liebe Volksverteter macht weiter so. Am besten aber, ihr schafft vorsorglich schon mal Art. 20 Absatz 4 GG ab. Es könnte ja sein, dass wir - die Bürgerinnen und Bürger, die ihr vertretet - von unserem Widerstandsrecht Gebrauch machen, wenn ihr uns all die Freiheiten nehmt, die das Grundgesetz in seinen Grundrechten bisher für den Einzelnen verbürgt hat.