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Es lebe der Krieg! Für das Militär ist Ausland gleich Inland.
Bisher war es so, dass die Inlandsnachrichtendienste auch nur im Inland tätig werden durften. Also auch der Militärische Abschirmdienst (MAD), der kurz gesagt der Verfassungsschutz der Bundeswehr ist. Nun soll aber der MAD auch im Ausland tätig werden dürfen, aufgrund der wachsenden Zahl von Auslandseinsätzen. Durch den MAD sollen deutsche Bundeswehrsoldaten besser im Ausland geschützt werden. Damit wird wieder einmal eine Tabu-Zone aufgebrochen, ganz abgesehen von der praktischen Frage, wer denn dann wen überwacht. Schließlich hat der MAD die Aufgabe, Gefahren innerhalb der Bundeswehr zu analysieren. Schön, dass aber die Bundesregierung selbst den MAD noch als Inlandsnachrichtendienst bezeichnet. Vielleicht sollte bei Aufgaben- und Gesetzesänderungen zukünftig mit einer grammatikalischen Subsumtion begonnen werden.