29.09.2003


Fall Ackermann: Gericht lehnt Antrag auf Anhörung von Sachverständigen ab.

Das Ackermann-Verfahren wird nicht nur einige der profiliertesten Wirtschaftsstrafverteidiger Deutschlands in den folgenden Monaten nicht zur Ruhe kommen lassen. Jeder strafrechtsdogmatisch, gesellschaftsrechtlich, kriminologisch, wirtschaftlich und politisch Interessierte wird gleichfalls auf seine Kosten kommen. Natürlich auch einige hochkarätige Professoren auf dem Gebiete des Gesellschafts- und des (Wirtschafts-)Strafrechts. Anhören möchte das Gericht diese Sachverständigen indes (vorerst) nicht. Es werde schon selbst über die Angemessenheit der Abfindungszahlungen befinden.