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Richterwillkür in Karlsruhe?
So wollen es uns einige Zeitungen, wie die Neue Zürcher oder die Welt, vorgaukeln, wonach der deutsche Staat über juristisch dehnbare Kampfbegriffe die Wirtschaft willkürlich leite. In der Logik dieser Argumentation wäre dann die Justiz auch nur ein Büttel "des Staates". Und der Hamburger Wirtschaftsrechtler Adams verkündet: "Das Urteil wird in der ganzen Welt nicht verstanden." Wer die ökonomische Analyse des Rechts über das Strafrecht stülpen möchte, wie etwa Adams, wird zu dieser "ganzen Welt" gehören; nicht aber - vgl. die News davor - der Studierende, der sich § 266 vornimmt und das AktG in Grundzügen beherrscht. So schreibt Jakobs zutreffend (NStZ 2005, 277), es wäre einem Kandidaten im ersten oder im zweiten Staatsexamen gewiss nicht anzuraten, im Wahlfach "Wirtschaftsrecht" auf die Frage, ob das Präsidium einer AG Geld causalos und auch ohne faktische Gegenleistung hergeben dürfe, schlicht mit "ja" zu antworten. - Manchmal ist Jura doch gar nicht so schwer.