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Überraschende Argumentation von Zypries zum Großen Lauschangriff
Die Bundesjustizministerin informiert über den sog. Großen Lauschangriff - und überrascht. Es seien nicht mehr überwiegend Tötungs- und Betäubungsmitteldelikte Gegenstand der Verfahren gewesen, sondern in mehreren Fällen auch Bestechungs- und Schleusungsdelikte. Das zeige, dass es richtig gewesen sei, den Anwendungsbereich der Maßnahme nicht zu stark zu beschränken. Wir fragen zur Sicherheit noch mal nach: Wenn über den Großen Lauschangriff auch verstärkt Schwarzfahrten und Ladenhausdiebstähle aufgeklärt werden könnten, wäre das ein Argument für eine Ausweitung der "Maßnahme"?