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Monika Harms als neue Generalbundesanwältin vorgeschlagen.
Es ist tatsächlich kein Aprilscherz gewesen, auch wenn die Agenturen mit der Meldung am 1. April in die Öffentlichkeit gingen. Monika Harms, derzeit Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenats des BGH, soll die Nachfolgerin von Key Nehm werden, der mit Ablauf des Monats Mai in den Ruhestand verabschiedet wird.
Sie wäre damit die erste Frau an der Spitze der Bundesanwaltschaft. Wer sie persönlich kennt, ist von der menschlichen Seite dieser Personalentscheidung sicher sehr angetan. Juristisch kann sie als eine der Steuerstrafexpertinnen bezeichnet werden. Allerdings hat sie auch bereits mit Staatsschutzstrafsachen zu tun gehabt, denn begonnen hat sie ihre BGH-Tätigkeit am 3. Strafsenat, also dem Senat, der für Staatsschutzstrafsachen zuständig ist.
Wie sie sich politisch einbringen wird, bleibt abzuwarten. Bislang haben wir sie noch nicht auf ihr CDU-Parteibuch pochen sehen. Es darf also gehofft werden.