04.03.2009


Der terrorisierte Rechtsstaat

Lepsius weist auf eine starke Leistung hin: In den letzten vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht jedes neue Sicherheitsgesetz, das im Zusammenhang mit der Anti-Terrorismus-Gesetzgebung auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand kam, für verfassungswidrig erklärt. Kein Wunder also, dass sich das BVerfG ein wenig im Bereich des materiellen Strafrechts ausruht, hat ja schon genug zu tun.

Wir gratulieren jedenfalls dem Bundestag für seine Konstanz und sind zuversichtlich, dass er die 5 Jahre mit Sicherheit - und um die geht es ihm ja allein - auch noch voll kriegt.