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Verbote zur Regulierung des öffentlichen Raums in der Krise
Es läuft nicht rund, mit den Verboten zur Kanalisierung botmäßigen Verhaltens im öffentlichen Raum: das Freiburger Alkoholverbot im Bermudadreieck und das Konstanzer Glasverbot - vom VGH jeweils gekippt, der Versuch, die Alkoholverbote über das Poligeigesetz zu implementieren - bereits von der eigenen Parteibasis gestoppt.
Ist das Recht eigentlich dafür da, über die Botmäßigkeit des Verhaltens seiner Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum zu enscheiden, während es in elitären Zirkeln zum guten Ton gehört, sich schon mal die Kante zu geben? Nun ja, eigentlich nicht. (Ober-)Bürgermeister und Kommunalpolitiker sehen das auch deshalb ein wenig anders, weil sie um die Attraktivität der Innenstädte und die Potenz der Gastronomie fürchten. Und merken nicht, wie sie sich gleichermaßen vom Recht und den Bürgerinnen und Bürgern entfernen. Ach doch, ab und zu schon. Wenn der VGH auf das Recht verweist und die Parteibasis auf die Bürgerinnen und Bürger. Immer diese ärgerlichen Störfaktoren.