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Konstanzer Glasverbot versenkt
Alle Jahre wieder darf sich der VGH mit abwegigen Verordnungen befassen, die vordergründig und angeblich abstrakten Gefahren (vor Gewalt oder Verletzungen) begegnen sollen, tatsächlich diese Wirkung aber nur behaupten und schlicht der Verdrängung als missliebig empfundener Personengruppen aus dem öffentlichen Raum dienen.
Der VGH hat das Alkoholverbot im Freiburger Bermudadreieck aufgehoben, heute war das Konstanzer Glasverbot dran. Lesen Sie unsere Detailanalyse hierzu im LSH-Newsletter, der eben erschienen ist.