12.01.2004


Die Praxis des Europäischen Haftbefehls

Seit 1.1.04 gibt es ihn, den Europäischen Haftbefehl, zumindest in den Staaten, die die Richtlinie rechtzeitig umgesetzt haben. Gedacht war er für scherer Kriminalität, wie Terrorismus, Umweltstraftaten, Wirtschaftskriminalität. Der vermutlich erste Fall wird aber kein Schwerverbrechen zum Gegenstand haben, sondern Alltagskriminalität. Trunkenheit am Steuer. Schweden verlangt von Spanien die Auslieferung eines der Trunkenheitsfahrt in Schweden Verdächtigen. Während sich die Kritik beim Erlass der Richtlinie vor allem um die Frage drehte, ob die vorgeworfene Handlung nicht auch im Auslieferungsland (und nicht nur im um Auslieferung anfragenden Land, wie es nach der jetzigen Regelung der Fall ist) strafbar sein muss, scheint der Fall wieder mal deutlich zu machen, dass angemeldete Bedenken keine Übertreibung darstellen, sondern oft von der Praxis noch übetroffen werden.