21.12.2005


Es gibt noch Richter in Karlsruhe!

So beschreibt Schünemann seinen ersten Gedanken, nachdem er vom BGH-Urteil im Mannesmann-Verfahren gehört hatte. Und während Verteidiger Volk das Verfahren auf Null gesetzt sieht, interpretiert Schünemann den BGH deutlich anders: Er habe deutliche Worte gefunden und das Verhalten der Angeklagten aus dem angeblichen Graubereich in den Bereich des Begriffskerns einer Untreue gerückt (bei dieser Gelegenheit hat der BGH auch mit dem Gespenst der gravierenden Pflichtverletzung aufgeräumt; hier habe das LG Düsseldorf leider andere BGH-Entscheidungen verkannt). Warum solle dann die Staatsanwaltschaft noch an eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße denken? Mit Sicherheit jedenfalls sind die bislang geflossenen Verteidiger- und Gutachterhonorare nicht auf Null gesetzt. Und in der Weihnachtszeit stehen wieder neue an.