23.10.2005


EU-Datenschützer: Tiefer Eingriff in Privatsphäre durch Vorratspeicherung von TK-Daten

In der Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, melden sich die EU-Datenschützer auch konsentiert zu Wort. Sie verweisen zutreffend auf die erhebliche Eingriffstiefe in das elementare Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation und fügen Sicherheitsnetze ein: Die geplante Maßnahme sei bei der Bekämpfung des Terrors weder geeignet noch erforderlich.