25.05.2005


Europarat verabschiedet Menschenrechtsdeklaration in der Informationsgesellschaft

Nach mehreren Erklärungen seitens europäischer Institutionen, die bisher eher als freiheitseinschränkend als freiheitssichernd zu bezeichnen wären, hat der Europarat am 13. Mai 2005 eine achtseitige Erklärung zu den Menschenrechten in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Wie auch schon im Rahmenbeschluss der EU-Kommission werden die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien sowohl für Wirtschaft als auch Gesellschaft sehr hoch eingeschätzt, nicht ohne zu erwähnen, dass diese ebenso ein hohes Gefährdungspotential in sich trügen und deshalb Einschränkungen z.B. zugunsten der Urheber geistigen Eigentums oder von Strafverfolgungsinteressen hinzunehmen seien.