26.11.2005


Fahndung mit Mautdaten

Das Muster ist stets dasselbe: Wenn die Sammlung von Daten zugelassen wird, warnen die Datenschützer davor, diese Daten könnten auch für andere Zwecke verwendet werden. Die Protagonisten sehen darin eine abzulehnende Panikmache, schließlich habe man ja eine strenge Zweckbindung verankert. Und dann wird diese doch aufgrund übergeordneter Interessen gelockert - und die Daten eben anderweitig verwendet. Merke: (1) Wer mit dem Risiko eines Dammbruchs argumentiert, muss darlegen, dass es ein realistisches Risiko gibt. (2) Dieses realistische Risiko kann bei Datensammlungen ohne weiteres Nachdenken vermutet werden.