26.03.2003


In Kriegszeiten hält sich das Bundesverfassungsgericht zurück

Mit dem ablehnenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes haben wir es jetzt also schriftlich, dass in Kriegszeiten die Bundesregierung frei agieren kann und erst hinterher Rechenschaft ablegen muss, ob sie rechtmäßig gehandelt hat.