18.03.2003


NPD-Verbotsverfahren eingestellt

Zwar votierten vier Verfassungsricher für eine Weiterführung des Verfahrens, jedoch sahen drei Richter in dem vielfachen V-Mann Einsatz ein Verfahrenshindernis. Damit ist das Verbotsverfahren gescheitert, denn zur Weiterführung wäre eine zwei Drittel Mehrheit notwendig gewesen.