21.12.2003


Videoüberwachung des privat kontrollierten öffentlichen Raums vom Gericht eingeschränkt!

Auch wenn die Arkaden vor dem Geschäft zum Eigentum von Dussmann gehören, dürfen sie nicht flächendeckend überwacht werden. So entschied das AG Berlin Mitte und dieses Urteil kann als kleiner Lichtblick in einem zunehmend überwachten öffentlichen Raum gewertet werden. Mal sehen, ob es hält und welche Auswirkungen es beispielsweise auf den Potsdamer Platz hat, der ja im Ergebnis ganz in privater Hand ist.