02.01.2007


Wenn ...

Wenn einen bei der Hinrichtung eines Menschen, an dessen Verbrechen keine vernünftige Zweifel bestehen, ein Schaudern überkommt, wenn man mit einer Aufschiebung auch um wenige Wochen im Moment zufriedener gewesen wäre, wenn man die Hinrichtung im Morgengrauen eher mit Argwohn denn mit Erleichterung aufnahm, spätestens dann ist es für Menschen mit diesen Empfindungen geboten, gegen die Todesstrafe wieder und wieder laut aufzuschreien.


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