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Gefährliche Pillen

Niveau: Kurzfälle

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Der 16-jährige A möchte beim Drogendealer B zwei Ecstasy Pillen erwerben. Dem A ist bewusst, dass der Ankauf und Verkauf von Ecstasy Pillen mit Strafe bedroht sind. A ist sich darüber hinaus auch den Gefahren bewusst, die ein Konsum von Ecstasy Pillen mit sich bringen, da er Bereits Erfahrung mit dem Konsum von Ectasy Pillen hat. B händigt A die Pillen aus. Daraufhin nimmt A die beiden Pillen in einem Abstand von 2 Stunden zu sich und verstirbt wenig später an einem Herz-Kreislaufversagen in Folge des Drogenkonsums.

Fallfrage: Ist der Tod des A dem B objektiv zurechenbar?

Der 16-jährige A möchte beim Drogendealer B zwei Ecstasy Pillen erwerben. Dem A ist bewusst, dass der Ankauf und Verkauf von Ecstasy Pillen mit Strafe bedroht sind. A ist sich darüber hinaus auch den Gefahren bewusst, die ein Konsum von Ecstasy Pillen mit sich bringen, da er Bereits Erfahrung mit dem Konsum von Ectasy Pillen hat. B händigt A die Pillen aus. Daraufhin nimmt A die beiden Pillen in einem Abstand von 2 Stunden zu sich und verstirbt wenig später an einem Herz-Kreislaufversagen in Folge des Drogenkonsums.

Fallfrage: Ist der Tod des A dem B objektiv zurechenbar?