In der elften Stunde haben wir uns mit dem
Unterlassen beschäftigt. Bei der Lösung von Fall 10 war die Garantenstellung, insbesondere diejenige aus Ingerenz sowie kraft tatsächlicher Übernahme, und die
Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen Thema.
Kommende Stunde werden wir noch schnell Fall 10 abschließen und dann Fall 11 behandeln und uns dort dann mit der Beteiligung befassen.
Fragen und Anmerkungen: