In unserer dritten AG-Stunde besprachen wir ein weiteres Mal die Tötungsdelikte, nunmehr allerdings mit dem Fokus auf den Problemkreis der Akzessorietätslockerung (§ 28 StGB). Wir haben uns heute vertieft mit den verschiedenen denkbaren Konstellationen befasst und wollen diese auch in der nächsten Woche noch einmal wiederholen, da es sich hierbei um ein wirklich essentielles Thema handelt.
Darüber hinaus haben wir uns mit § 216 StGB befasst und uns die Besonderheiten rund um den Problemkreis der Teilnahme an der straffreien Selbsttötung und der Tötung auf Verlangen genauer angesehen.
Fragen und Anmerkungen: