In unserer siebten AG-Stunde befassten wir uns nicht nur mit dem einfachen Diebstahl, sondern auch mit dessen Qualifikation gem. § 244 StGB und der Strafzu-messungsregelung des besonders schweren Falls des Diebstahls gem. § 243. Hier waren einerseits der Prüfungsort, aber auch die Erkenntnis, dass es sich um keine abschließende Auflistung bei den Regelbeispielen handelt, erste wichtige Schritte. Außerdem haben wir uns mit der Frage befasst, ob der Versuch eines besonders schweren Falles möglich ist.
Danke für eure Mitarbeit und eure Anwesenheit trotz der unmenschlichen Hitze heute - ich glaube, wir haben das Beste draus gemacht, und hoffe, ihr konntet trotzdem etwas mitnehmen aus der Stunde :)
Fragen und Anmerkungen: