Nach dem Abschluss des Seminars wird sich RH an die Benotung der Studienleistung machen, die sich aus Studienarbeit, Seminarvortrag und Diskussion zusammensetzt. Dies soll bis Ende des Sommersemesters abgeschlossen sein.
Seminar "Der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen"
Sommersemester 2026
Wichtiger Hinweis
Für die Anfertigung der schriftlichen Seminararbeiten sind die folgenden bei „Studium und Lehre“ verankerten Vorgaben zu beachten: „Schulung zum wissenschaftlichen Arbeiten I (Allgemeine Grundsätze) & III (Studienarbeit)“. Diese finden Sie hier.
Beachten Sie auch die Informationen zur Nutzung von KI.
Fragen und Anmerkungen: