Die die Vorlesung abschließende Stunde 13 war den Ältesten im Jugendstrafrecht gewidmet, den Heranwachsenden.
Unsere Tendenz ging dahin, auch auf sie das Jugendstrafrecht anwenden zu wollen, die Praxis sieht das zu 40 % anders.
Aber so war es häufiger in der Vorlesung. Wissenschaft und Praxis differierten ein wenig. Wobei die in das Jugendstrafrecht involvierten Akteur:innen überwiegend schon sehr der Jugend zugewandt, sind, wir wir sahen.
Wir hoffen, dass die Vorlesung für Sie Erkenntnisse und Anregungen für diese weichenstellende Lebensphase gebracht hat.
Fragen und Anmerkungen: