Vorlesungsstunde vom 28.7.
Wie es sich gehört, schloss sich in der letzten Vorlesungsstunde der Kreis. So entnahmen wir der Presse, dass das Landgericht Braunschweig eine Anklage gegen drei ehemalige und einen aktuellen VW-Manager wegen mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten zugelassen hat. Genau mit derartigen Fragestellungen hatten wir auch die Vorlesung gestartet.
In der letzten Stunde standen die von RH so bezeichneten endlichen staatlichen Kontingente auf dem Programm. Sie werden etwa von den Straftatbeständen der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetruges geschützt. Richtig gesehen geht es bei ihnen nicht - wie herkömmlich behauptet - um abstrakte Gefährdungsdelikte, sondern um Verletzungsdelikte.
Ein AT-Schwerpunkt befasste sich mit der Tendenz, Beweissschwierigkeiten im Wirtschaftsstrafrecht durch Einbeziehung der Strafbarkeit leichtfertigen Verhaltens sowie Reduzierung von Straftatbeständen um das Erfolgsmoment in den Griff zu bekommen. Wir haben diese Vorgehensweise kritisch analysiert.
Das war im Ergebnis auch das Ziel der Vorlesung selbst. Sie konzentrierte sich dabei nicht allein auf Betrug und Untreue, sondern drang auch tief in das Nebenstrafrecht vor. Das wird Ihnen natürlich auch später in der Praxis begegnen. Der AT stand dabei allerdings immer wieder als Konstante im Zentrum.