Am Abhang
Hinweis: Hier ist ausschließlich nach der Kausalität des Stoßes gefragt. Eine vollumfängliche Fallprüfung wäre daher verfehlt. Es ist immer auf die konkrete Fallfrage zu achten ;-)
Zu prüfen ist, ob der Stoß des A kausal für den Tod des B war. Eine Handlung ist nach der conditio-sine-qua-non-Formel dann kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Wenn A den B nicht in Richtung des Abhangs gestoßen hätte, wäre dieser nicht 15 m in die Tiefe gestürzt. Etwas anders könnte sich nur daraus ergeben, dass B vor dem Abhang gestolpert ist. Allerdings wurde das Stolpern erst durch den Stoß des A verursacht. Das Stolpern selbst ist keine Ursache, die eine neue eigenständige Kausalkette in Gang gesetzt hat.
Hinweis: Die Information im Sachverhalt „Kurz vor dem Abhang stolpert B infolge des Stoßes unglücklich“ ist in der Falllösung aufzugreifen und zu verarbeiten. Grds. darf man davon ausgehen, dass alle Informationen im Sachverhalt an einer bestimmten Stelle in der Falllösung vom Bearbeiter aufgegriffen und verarbeitet werden sollen.
Die Handlung des A war somit kausal für den Tod des B.
Eingehend zur Kausalität siehe Vorlesung AT § 9 KK 142-144
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